SVP sieht den Volkswillen missachtet
Mindestabstand durch die Gemeinden regeln: ja oder nein? Eine Abstimmung in Au sorgt für Diskussionsstoff im St. Galler Kantonsrat.
Die Regelung eines Mindestabstandes zwischen bewohntem Gebiet und einer Windkraftanlage sorgt weiterhin für Diskussionsstoff. Bild: pd
Mindestabstand durch die Gemeinden regeln: ja oder nein? Eine Abstimmung in Au sorgt für Diskussionsstoff im St. Galler Kantonsrat.
RegionIn einer Motion beantragt die SVP-Fraktion des St. Galler Kantonsrates die Anpassung des kantonalen Planungs- und Baugesetzes. «Die Gemeinden sollen die Kompetenz erhalten, Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und bewohnten Siedlungsgebieten festzulegen. Damit soll dem Volkswillen in betroffenen Gemeinden entsprochen werden können», heisst es im parlamentarischen Vorstoss der SVP, den sie in der kommenden Sommersession im Kantonsrat einreichen werden.
In der Gemeinde Au wurde im Februar 2025 über eine Initiative, die einen Mindestabstand von Windkraftanlagen und bewohnten Gebäuden festlegen soll, abgestimmt. Die Initiative wurde mit 50,1 Prozent von der Stimmbevölkerung angenommen. Im Januar 2026 hat die Gemeinde Au die Rahmennutzungsplanung (Baureglement und Zonenplan) den kantonalen Stellen mit dem durch die Bevölkerung zugesagten Mindestabstand von Windenergieanlagen eingereicht. «Das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) hat die Rahmennutzungsplanung der Gemeinde Au mit wenigen Auflagen genehmigt. Unter anderem war der Artikel für einen Mindestabstand von Windenergieanlagen nicht genehmigungsfähig und wurde gestrichen», hiess es im Mitteilungsblatt der Gemeinde Au vom 30. April. Gemäss des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation sei es nicht zulässig, Mindestabstände durch Gemeinden in ihren Baureglementen festzulegen. Dafür würden die rechtlichen Grundlagen auf kantonaler Ebene fehlen. Kantonal sei die verbindliche Grundlage für die Erstellung einer Windenergieanlage durch die Lärmschutzverordnung (LSV) geregelt und deshalb nicht in Metern definiert. So ist gemäss der Beurteilung des Amtes die Festsetzung des Mindestabstandes im Baureglement der Gemeinde Au nicht konform mit dem kantonalen Planungs- und Baugesetz und deshalb nicht anwendbar. Unter anderem kündigte die IG Gegenwind Au-Heerbrugg deshalb einen Rekurs an. Zu dieser kommt nun auch die Motion der SVP-Fraktion hinzu.
Für die SVP-Fraktion sei die heutige Situation im Kanton St. Gallen unbefriedigend. Es handle sich um eine ungerechtfertigte Einschränkung der Gemeindeautonomie und eine Missachtung direktdemokratischer Entscheide und Instrumente. «Für die SVP ist klar, dass die Bevölkerung bei Projekten dieser Tragweite angemessen und demokratisch eingebunden werden muss. Dies kann auch einen Beitrag dazu leisten, dass Windkraftprojekte in der Bevölkerung breiter legitimiert werden», begründet die Fraktion ihren Entscheid zur Motion. Mit dieser werde die SVP-Fraktion in der kommenden Sommer-Session deshalb die Regierung beauftragen, eine Gesetzesänderung vorzulegen. Diese Änderung soll die Gemeinden ausdrücklich ermächtigen, Mindestabstände für Windenergieanlagen in ihren Baureglementen festzuschreiben. Die vorgeschlagene Anpassung soll Rechtssicherheit schaffen und gleichzeitig die demokratische Mitwirkung auf kommunaler Ebene stärken. Gemeinden und insbesondere die betroffene Bevölkerung sollen künftig selbst entscheiden können, welche Abstände sie unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten als angemessen erachten. Denn nicht nur in Au wurde eine Initiative lanciert, sondern auch in Wattwil, Sevelen, Wartau und Rüthi soll Klarheit geschaffen werden, ob Mindestabstände von Siedlungsgebieten für Windenergieanlagen zukünftig in den kommunalen Baureglementen verankert werden können.
«Die SP findet, dass die Schweiz zu kleingliedrig ist, damit ein solches Recht von Gemeinden sinnvoll ist. Aufgrund von technischer Anschlussfähigkeit, Standortabwägungen und Berücksichtigung von Umweltinteressen und vor allem unter Berücksichtigung des haushälterischen Umgangs mit Boden als Ressource sind Abstandsregeln nicht sinnvoll, wenn diese nur in der lokalen Zuständigkeit sind», erklärt Karin Hasler, SP-Kantonsrätin aus Balgach.
Meinrad Gschwend, Grüne-Kan-tonsrat meint: «Wichtig ist, dass die gesetzlichen Grundlagen überall gleich sind. Nur so kann sowohl für Bewohner wie auch für die Planer von Windanlagen Sicherheit geschaffen werden. Wenn die Abstandsfrage in den St. Galler Gemeinden unterschiedlich gelöst wird – darauf zielt die Motion ja ab – entsteht ein Flickenteppich. Das bringt nur Verunsicherung und hemmt den Ausbau der Windenergie. Können wir uns angesichts der Klimaziele leisten? Ich meine nein. Viel wichtiger ist es, dass die Standorte für mögliche Anlagen sehr sorgfältig ausgewählt werden.»
Von Manuela Müller
Lade Fotos..