Kanton sorgt mit Kommunikationspanne für Windrad-Chaos
Soll es Gemeinden gestattet sein, individuelle Richtlinien für Windenergieanlagen festzusetzen oder nicht? Die IG Gegenwind meint ja, der Kanton widerspricht.
Die SFS Group hat inzwischen ihre Pläne für ein Windkraftwerk aufgegeben. Dies nach einer angenommenen Initiative der Bevölkerung, die einen Mindestabstand von 500 Metern zu Gebäuden gefordert hatte. Bild: pd
Soll es Gemeinden gestattet sein, individuelle Richtlinien für Windenergieanlagen festzusetzen oder nicht? Die IG Gegenwind meint ja, der Kanton widerspricht.
Au-Heerbrugg In Heerbrugg war wohl das Projekt «RhintlWind», das von der SFS Group am 13. März 2024 in der Kantonsschule Heerbrugg vorgestellt wurde, Stein des Anstosses für die IG Gegenwind, aktiv zu werden. Bereits damals formierten sich die Gegner dieses Windkraftprojekts vor dem Eingang der Kantonsschule und verteilten Flyer. Dahinter steckt die «IG Gegenwind Au-Heerbrugg». Die Interessengemeinschaft mit Präsident Manuel Cadonau an der Spitze wehrte sich gegen das Projekt, das die SFS Group ins Auge fasste. Dies mit langem Atem, aber auch mit Erfolg bei der Bevölkerung der Gemeinde Au. Diese stimmte im Februar 2025 über die Initiative der IG ab und nahm diese an. Darin wurde festgelegt, dass Windkraftanlagen, welche in der Gemeinde Au projektiert werden und eine Nabenhöhe von mindestens 20 Metern aufweisen, einen Mindestabstand von 500 Metern zu den umliegenden Gebäuden einhalten müssen. Nachdem die Bevölkerung der Initiative mit knappem positivem Ergebnis von 50,1 Prozent zustimmte, hat die SFS Group ihr Projekt «RhintlWind» auf Eis gelegt. Das richtungsweisende Abstimmungsresultat habe die Fortsetzung des Projekts «RhintlWind» verunmöglicht. «Den vorgeschriebenen Mindestabstand von 500 Metern kann die SFS Group am geplanten Standort in Heerbrugg nicht einhalten», begründete das Unternehmen die Einstellung des Projekts anfangs 2025 auf der eigens angelegten Homepage www.rhintlwind.ch.
Im Januar 2026 hat die Gemeinde Au die Rahmennutzungsplanung (Baureglement und Zonenplan) den kantonalen Stellen mit dem durch die Bevölkerung zugesagten Mindestabstand von Windenergieanlagen eingereicht. «Das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) hat die Rahmennutzungsplanung der Gemeinde Au mit wenigen Auflagen genehmigt. Unter anderem war der Artikel für einen Mindestabstand von Windenergieanlangen nicht genehmigungsfähig und wurde gestrichen», hiess es im Mitteilungsblatt der Gemeinde Au vom 30. April. Gemäss des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation sei es nicht zulässig, Mindestabstände durch Gemeinden in ihren Baureglementen festzulegen. Dafür fehlen die rechtlichen Grundlagen auf kantonaler Ebene, weshalb der Mindestabstand seitens des Kantons aus der Rahmennutzungsplanung gestrichen wurde. Kantonal sei die verbindliche Grundlage für den Mindestabstand über die Lärmschutzverordnung (LSV) geregelt und deshalb nicht in Metern definiert. Demnach müssen neue Anlagen die Grenzwerte bezüglich Lärmschutz einhalten. Die Gewährleistung des Lärmschutzes sei Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung, die ein Windpark im Rahmen des Bewilligungsverfahrens durchlaufen müsse. «Liegt der Schall einer Windenergieanlage oder eines Windparks unterhalb des Lärmgrenzwerts, ist sie oder er diesbezüglich bewilligungsfähig», erläutert Guido Berlinger-Bolt, Leiter der Departementskommunikation des Kantons St. Gallen. So ist gemäss der Beurteilung des Amtes die Festsetzung des Mindestabstandes im Baureglement der Gemeinde Au nicht konform mit dem kantonalen Planungs- und Baugesetz und damit nicht anwendbar.
In einer Medienmitteilung vom 5. Mai schrieb die IG Gegenwind Au-Heerbrugg, dass sich der Gemeinderat mit dem ausstehenden Rekurs dem Kanton widerstandlos gefügt habe. Der Gemeinderat Au dementiert diese Anschuldigungen: «Im Auftrag des Gemeinderates wurde dieser Umstand von einem unabhängigen Juristen zusätzlich abgeklärt. Daraus resultierte, dass keine Chance bestehe, diese Bestimmung auf dem Rechtsweg durchzusetzen.» Die Gemeinde Au anerkenne deshalb die Streichung und hat keinen Rekurs gegen die Verfügung des AREG eingelegt. Solange die gesetzliche Grundlage im kantonalen Recht nicht ändert, könne der Mindestabstand nicht kommunal geregelt werden, schreibt die Gemeinde am 30. April im Gemeindeblatt. In diesem fehlenden Rekurs sieht die IG Gegenwind um Präsident Manuel Cadonau eine Missachtung der vorangegangenen Volksabstimmung: «Wir verteidigen mit dem Rekurs den demokratischen Volksentscheid. Es ist skandalös, dass sich die Gemeinde nicht für dessen Umsetzung einsetzt.» Aus der Sicht der IG sei man es den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern schuldig, die Frage des Mindestabstandes in der Gemeinde Au rechtlich klären zu lassen. «Ohne klare und verbindliche Rahmenbedingungen besteht die Gefahr, dass zukünftige Projekte – unabhängig vom konkreten Träger – bewilligt werden könnten, obwohl sie sich in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten befinden», erklärt Manuel Cadonau. Doch weswegen wurde überhaupt auf Gemeindeebene über einen Mindestabstand, der durch den Kanton geregelt wird, abgestimmt? «Vor der Abstimmung fanden Gespräche zwischen Kanton und Gemeinde statt. Eine damalige fachliche Auskunft und Beurteilung durch das Amt war nicht umfassend genug», räumt Guido Berlinger-Bolt, Leiter der Departementskommunikation des Kantons St. Gallen ein.
Die Grundlagen, welche in der Gemeinde Au angewendet wurden, sind in auch für alle anderen Gemeinden im Kanton St. Gallen bindend. Mit dem Rekurs gegen die Bestimmung des Kantones will die IG Gegenwind Au-Heerbrugg nicht ein einzelnes Projekt verhindern, sondern die Frage klären, ob ein demokratisch gefällter Entscheid verbindlich umgesetzt wird und welche Rahmenbedingungen künftig gelten werden. Präsident Manuel Cadonau ergänzt: «Es ist festzuhalten, dass dieser Fall über die Gemeinde hinaus Bedeutung hat. Im Kanton St. Gallen bestehen mehrere vergleichbare Initiativen. Entsprechend kommt dem vorliegenden Verfahren eine mögliche Präzedenzwirkung zu – insbesondere im Hinblick auf die Rechtssicherheit bei der Umsetzung demokratisch beschlossener Regelungen.»
Zwar hat die SFS Group ihr Projekt «RhintlWind», in das bisher gut eine halbe Million investiert wurde, im Februar 2025 auf Eis gelegt. Das Unternehmen hat aber bereits damals kommuniziert, dass es das Projekt in Zukunft allenfalls wieder aufnehme, falls sich die Rechtslage ändert. «Wir sind ohne das Windrad recht weit weg von unserem Ziel, 30 Prozent des Stromverbrauchs an unseren Schweizer Standorten selbst herzustellen», erklärt Lukas Graf, Medienverantwortlicher der SFS Group. Dennoch, wolle man das Projekt trotz der geänderten rechtlichen Grundlage nicht gegen den Willen von rund 50 Prozent der Auer Bevölkerung durchsetzen.
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Von Manuela Müller
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