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Samstag, 6. März 2021
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Ich lese: Der Genfer Staatsrat Pierre Maudet sei wegen Vorteilsannahme gerichtlich verurteil worden. Er hat sich und seine Familie auf eine sehr teure, bezahlte Luxusreise an ein Autorennen nach Abu Dhabi einladen lassen. Er muss neben einer hohen... weiterlesen
TV: «Dunkirk» Im Frühjahr 1940 haben Hitlers Truppen Belgien, Holland und Teile Frankreichs überrannt und die übrig gebliebenen französisch-britischen Streitkräfte in einem kleinen Küstengebiet bei Dünkirchen eingekesselt. In einer einzigartigen... weiterlesen
Wer gibt mir ein neues Zuhause?
Ich heisse Maunzi, bin sechs Jahre alt und sehr lieb. Wie alle Katzen der Katzenstation in Montlingen, bin ich kastriert, geimpft, entwurmt, gechipt und Leucose getestet. Ich suche ein neues Heim mit Freigang. Ein... weiterlesen
Es war ein nasser Samstag im Februar 2020, als es nach 22 Uhr vor unserem Balkon plötzlich wahnsinnig hell wurde. Da war Blaulicht. Filmlicht. Mehrere Polizeiautos. Kameras. Gewusel. Und ein Haufen Polizisten. Ich, ganz Gafferin im Herz, machte es.. weiterlesen
Theoretisch verfügt die Schweiz über Pandemie-Erfahrung. Die Behörden agierten während der Spanischen Grippe 1918 ähnlich wie heute. Daraus könnte man lernen. weiterlesen
Bild: fotolia
Endlich Frühling! Nun steht netten Grillabenden nichts mehr im Wege. Hier erhalten Sie einige Grilltipps und Regeln zum Grillieren auf dem Balkon.
Kaum steigen die Temperaturen, liegt wieder ein aromatischer Grillduft in der Luft. Kein Wunder, denn Grillen gehört zu einer der liebsten Freizeitbeschäftigungen.
Dies ist wohl fast schon eine Glaubensfrage, wobei die wirklichen Grillierer, die sich auch gerne mal Zeitnehmen, auf Holzkohle schwören. Natürlich geht es mit dem Gas-Grill viel schneller, er ist komfortabel und für Hobby-Grillierer genauso passend. Jedoch sei für echte Grillfans der Holzkohlegrill empfohlen, der Geschmack ist einfach unverwechselbar.
Achten Sie unbedingt auf die Qualität des Fleisches. Hochwertiges und vor allem frisches Fleisch macht ein echtes Grillvergnügen aus. Das Fleisch darf auch gerne etwas mit Fett durchzogen sein, denn dieses macht das gute Stück besonders saftig und ist zudem ein wahrer Geschmacksträger.
Die Marinade gehört zum Grillieren wie das Fleisch und der Grill selbst. Die Marinade verleiht dem Fleisch zusätzlich Würze und Geschmack. Sie können ruhig etwas experimentieren und die unterschiedlichen Gewürze kombinieren. Eine Marinade sollte gut durchziehen, das heisst, das Fleisch darf ruhig 4 Stunden im Kühlschrank ruhen. Salzen sollten Sie aber erst zum Schluss!
Es muss natürlich nicht immer nur Fleisch sein auf dem Grill. Auch Fisch und Gemüse oder gar Süsses kann auf dem Grill zubereitet werden. Auch Brot lässt sich auf dem Grill perfekt an rösten und passt wunderbar neben Grillgemüse als Beilage. Beachten Sie unbedingt die verschiedenen Garstufen!
Ein richtiges Grillfest dauert seine Zeit. Beim Holzkohlegrill benötigen Sie sowieso etwas mehr Zeit, denn diese sind erst richtig bereit, wenn sie durchgeglüht sind. Ein solches Fest macht ja auch nur Spass, wenn man lange zusammensitzt und sich mit jedem Austauschen kann.
Zunächst: Was sagt das Gesetz? Wer zur Miete wohnt, hat gemäss Art. 257f OR Anspruch auf Rücksichtnahme durch die Nachbarn und Mitmietende. Wird dieser Anspruch missachtet, hat der Vermieter für Abhilfe zu sorgen. Tut er das nicht oder kann sich bei den Ruhestörern nicht durchsetzen, haben lärmgeplagte Mieter grundsätzlich Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Trotzdem ist es nicht empfehlenswert, sich gleich an die Verwaltung zu wenden. Denn oft empfinden die Lärmverursacher dies bereits als Kriegserklärung und es ist kein vernünftiges Gespräch mehr möglich. Wer sich durch Nachbarn gestört fühlt, sollte deshalb zuerst das direkte Gespräch suchen.So lange Sie die anderen Bewohner des Hauses nicht stören, dürfen Sie auf dem Balkon Ihre Künste als Grillmeister zeigen. Allerdings dürfen die Störungen durch Rauch, Geruch oder Lärm nicht übermässig sein. Dabei kommt es auf das Durchschnittsempfinden an. Wenn Sie jeden Tag grillieren, so dass der Nachbar nicht mehr lüften kann, ist dies sicherlich übermässig. Grillieren Sie aber in den Sommermonaten jeweils am Wochenende, kann sich der Nachbar nicht beschweren. Allerdings müssen Sie die Ruhezeiten beachten.
pd
Bild: fotolia
Endlich Frühling! Nun steht netten Grillabenden nichts mehr im Wege. Hier erhalten Sie einige Grilltipps und Regeln zum Grillieren auf dem Balkon.
Kaum steigen die Temperaturen, liegt wieder ein aromatischer Grillduft in der Luft. Kein Wunder, denn Grillen gehört zu einer der liebsten Freizeitbeschäftigungen.
Dies ist wohl fast schon eine Glaubensfrage, wobei die wirklichen Grillierer, die sich auch gerne mal Zeitnehmen, auf Holzkohle schwören. Natürlich geht es mit dem Gas-Grill viel schneller, er ist komfortabel und für Hobby-Grillierer genauso passend. Jedoch sei für echte Grillfans der Holzkohlegrill empfohlen, der Geschmack ist einfach unverwechselbar.
Achten Sie unbedingt auf die Qualität des Fleisches. Hochwertiges und vor allem frisches Fleisch macht ein echtes Grillvergnügen aus. Das Fleisch darf auch gerne etwas mit Fett durchzogen sein, denn dieses macht das gute Stück besonders saftig und ist zudem ein wahrer Geschmacksträger.
Die Marinade gehört zum Grillieren wie das Fleisch und der Grill selbst. Die Marinade verleiht dem Fleisch zusätzlich Würze und Geschmack. Sie können ruhig etwas experimentieren und die unterschiedlichen Gewürze kombinieren. Eine Marinade sollte gut durchziehen, das heisst, das Fleisch darf ruhig 4 Stunden im Kühlschrank ruhen. Salzen sollten Sie aber erst zum Schluss!
Es muss natürlich nicht immer nur Fleisch sein auf dem Grill. Auch Fisch und Gemüse oder gar Süsses kann auf dem Grill zubereitet werden. Auch Brot lässt sich auf dem Grill perfekt an rösten und passt wunderbar neben Grillgemüse als Beilage. Beachten Sie unbedingt die verschiedenen Garstufen!
Ein richtiges Grillfest dauert seine Zeit. Beim Holzkohlegrill benötigen Sie sowieso etwas mehr Zeit, denn diese sind erst richtig bereit, wenn sie durchgeglüht sind. Ein solches Fest macht ja auch nur Spass, wenn man lange zusammensitzt und sich mit jedem Austauschen kann.
Zunächst: Was sagt das Gesetz? Wer zur Miete wohnt, hat gemäss Art. 257f OR Anspruch auf Rücksichtnahme durch die Nachbarn und Mitmietende. Wird dieser Anspruch missachtet, hat der Vermieter für Abhilfe zu sorgen. Tut er das nicht oder kann sich bei den Ruhestörern nicht durchsetzen, haben lärmgeplagte Mieter grundsätzlich Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Trotzdem ist es nicht empfehlenswert, sich gleich an die Verwaltung zu wenden. Denn oft empfinden die Lärmverursacher dies bereits als Kriegserklärung und es ist kein vernünftiges Gespräch mehr möglich. Wer sich durch Nachbarn gestört fühlt, sollte deshalb zuerst das direkte Gespräch suchen.So lange Sie die anderen Bewohner des Hauses nicht stören, dürfen Sie auf dem Balkon Ihre Künste als Grillmeister zeigen. Allerdings dürfen die Störungen durch Rauch, Geruch oder Lärm nicht übermässig sein. Dabei kommt es auf das Durchschnittsempfinden an. Wenn Sie jeden Tag grillieren, so dass der Nachbar nicht mehr lüften kann, ist dies sicherlich übermässig. Grillieren Sie aber in den Sommermonaten jeweils am Wochenende, kann sich der Nachbar nicht beschweren. Allerdings müssen Sie die Ruhezeiten beachten.
pd
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